AGB für KuBuS e.V. Fürth-Kröckelbach

01. Offenes Bildungsangebot

Unsere Seminare und Veranstaltungen richten sich an alle Interessierten, unabhängig von politischer, weltanschaulicher, religiöser und kultureller Zugehörigkeit. Neben diesen offenen Angeboten gibt es auch Zielgruppenangebote und Angebote, die sich ausschließlich an Teilnehmer unserer Kooperationspartner richten.


02. Buchungsverfahren

Auftragsbestätigungen/Anmeldungen zu Seminaren und Veranstaltungen sind in der Regel schriftlich per Post oder per e-mail vor Veranstaltungsbeginn an unsere Verwaltung zu richten. Zur weiteren Bearbeitung der Auftragsbestätigung/Anmeldung sind Adresse, Telefonnummer, ggfs. Geburtsdatum und Beruf sowie E-Mail-Adresse anzugeben. Diese persönlichen Angaben unterliegen selbstverständlich dem Datenschutz und werden ausschließlich veranstaltungsbezogen und von unserem Haus genutzt. Die Anmeldung einer Gruppe oder Schulklasse wird verbindlich, sobald das von KuBuS e.V. erstellte Angebot mit dem Vermerk „Auftrag erteilt“ und unterschrieben in unserem Sekretariat vorliegt.


03. Ausfallgebühren

Nach einer verbindlichen Anmeldung wird eine Stornogebühr von € 30,- erhoben, wenn die Anmeldung zurückgezogen

wird oder eine Teilnahme nicht mehr möglich ist. Bei Storno 12 Wochen vor Leistungserbringung fallen 25 %, bei 4 Wochen 50 %, bei 2 Wochen 75 % und danach müssen 100 % der Kosten vom Auftraggeber getragen werden.

Die Buchung des Hochseilgartens ist eine Outdoor-Veranstaltung. Deshalb gilt für die Buchung des Hochseilgartens, dass ungünstige Witterungsverhältnisse kein Grund für gebührenfreie Stornierungen sind. Es gelten auch hier die o.a. Stornosätze.


04. Leistungen
Seminare, Programme und Hochseilgarten

Der Leistungsumfang ist dem jeweiligen Angebot zu entnehmen. Bei der Durchführung von Veranstaltungen behält sich KuBuS e.V. Änderungen oder Abweichungen einzelner Leistungen vor, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und die von KuBuS e.V. nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, soweit diese Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Veranstaltung nicht beeinträchtigen. Nebenabreden und Änderungen der im jeweiligen Angebot spezifizierten Leistungen und Kosten durch Wünsche des Auftraggebers bedürfen der schriftlichen Bestätigung von KuBuS e.V.


05. Versicherung und Haftung Auftraggeber

Für Schäden an Fahrzeugen, die auf dem Parkplatz des Naturparks Bergstraße abgestellt werden und für (Wert-) Gegen-stände, die ins Tagungshaus bzw. in den Hochseilgarten mitgebracht werden, wird keine Haftung übernommen.

Für Schäden, die Gäste fahrlässig oder mutwillig verursachen, haften diese persönlich.


06. Haftung KuBuS e.V.

Alle Referenten von KuBuS e.V. werden sorgfältig ausgewählt und in die nötigen Sicherheitsvorkehrungen eingewiesen. Die Veranstaltungen sind z.T. mit besonderen Risiken behaftet, die dem Auftraggeber und Endkunden bekannt sind. Die Teilnahme an den Veranstaltungen geschieht daher auf eigene Gefahr. Diese Regelung gilt insbesondere für Risiken, die von KuBuS e.V. nicht vorhersehbar und/oder nicht beeinflussbar und/oder nicht zu vertreten sind. Alle Teilnehmer an Veranstaltungen von KuBuS e.V. sind über eine Haftpflichtversicherung versichert. Die Haftung im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen für vertragliche Schadensersatzansprüche ist auf den 3-fachen Buchungspreis pro Teilnehmer beschränkt, soweit der Schaden eines Teilnehmers weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurde.


07. Mitwirkungspflicht

Bei Programmen mit Kindern und Jugendlichen verbleibt die Aufsichtspflicht stets bei den Begleitpersonen der Gruppe. Unsere Referenten sind verantwortlich für den Ablauf des Programms. Darüber hinausgehende Aufsichtspflichten über Kinder- und Jugendgruppen bedürfen der vorherigen Vereinbarung.


08. Einzelfall- und Ausnahmeregelungen

In einzelnen Fällen können im Rahmen der Veranstaltungshinweise oder der Anmeldebestätigungen Regelungen getroffen werden, die von den allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichen. Diese Abweichungen gelten ggfs. nur für einzelne schriftlich benannte Punkte und nicht für andere Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen.


09. Nutzungsrechte

Die von KuBuS e.V. angefertigten und vorgelegten Entwürfe, Ideen und Konzeptionen sind geistiges Eigentum von KuBuS e.V. und dürfen ohne ausdrückliche schriftliche Genehmigung nicht - auch nicht teilweise - genutzt oder umgesetzt werden.


10. Rücktritt des Veranstalters

KuBuS e.V. als Veranstalter ist berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag zurückzutreten. Ein sachlich gerechtfertigter Grund liegt vor, falls:

  • Höhere Gewalt oder ein anderer vom Veranstalter nicht zu vertretender Umstand die Erfüllung des Vertrages unvorhersehbar erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt (unmöglich macht). Hierzu zählen neben Naturgewalten wie Unwetter, Stürme, Hochwasser, etc. auch Krankheiten der für die Durchführung der Veranstaltung maßgeblichen Personen sowie die Unbenutzbarkeit des vorgesehenen Veranstaltungsortes oder gleichwertige Vorfälle;
  • für den Veranstalter die Durchführung der Veranstaltung nicht zumutbar ist, weil die wirtschaftliche Opfergrenze aus nicht zu vertretenden Umständen überschritten wird;
  • der Besteller oder ein Teilnehmer die Durchführung des Vertrages ungeachtet einer Abmahnung erheblich stört oder wenn der Rücktritt zum Schutz der anderen Teilnehmer oder des Veranstalters bzw. seiner Erfüllungsgehilfen gerechtfertigt ist; dies gilt auch nach Beginn der Veranstaltung;

 

11. Folgen des Rücktritts des Veranstalters nach Punkt 10

  • In den vorgenannten Fällen des Rücktritts unter Punkt 10, entsteht kein Anspruch des Bestellers auf Schadensersatz aufgrund des Rücktritts.
  • In den Fällen des Punkt 10 a und b wird der Veranstalter mindestens 3 Ersatztermine benennen. Lässt sich keine Einigung über einen Ersatztermin zur Durchführung der Veranstaltung erzielen, kann der Veranstalter die Vergütung der bis zum Rücktritt erbrachten Leistungen bzw. der bis zu diesem Zeitpunkt vorbereitenden Leistungen verlangen;
  • Punkt 10 c kann der Veranstalter die vereinbarte Vergütung für die Veranstaltung verlangen; der Veranstalter muss sich aber den Wert ersparter Aufwendungen sowie etwaig durch Verwendung der Leistung erworbene Erträge anrechnen lassen.

 

12. Salvatorische Klausel

Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Vertragsbedingungen ungültig sein, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Parteien sind sich darüber einig, dass die unwirksame Bestimmung durch eine Vereinbarung ersetzt werden muss, die nach Inhalt und Zweck der unwirksamen Vertragsbestimmung entspricht.


13. Gerichtsstand

Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Fürth im Odenwald. Es gilt ausschließlich deutsches Recht. Stand 31.05.2011

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